Warum deine Website live sein sollte, bevor du den Visumantrag stellst

Viele E2-Investoren machen den gleichen Fehler: Sie bereiten die komplette Visa-Dokumentation akribisch vor, und denken an die Website erst ganz zum Schluss.

Das kann problematisch sein. Denn deine Website spielt beim E2-Visumsverfahren eine größere Rolle, als du vielleicht denkst.

Die Website als Visitenkarte für den Konsul

Der US-Konsul prüft im Rahmen deines Visumantrags unter anderem deinen Internetauftritt. Dabei wird oft schon im Vorfeld oder während der Prüfung der Domainname aufgerufen.

Wenn zu diesem Zeitpunkt nur eine Baustelle oder gar keine Website vorhanden ist, wirft das unnötige Fragen auf:

  • Ist das Business wirklich schon so weit?

  • Wird es ernsthaft betrieben?

  • Ist es wirklich auf den US-Markt ausgerichtet?

Gerade wenn du in deinem Businessplan oder in anderen Unterlagen auf deine Website verweist, sollte diese zu diesem Zeitpunkt bereits online und professionell sichtbar sein.

Timing: Wann sollte die Website live gehen?

Idealerweise gehst du so vor:

  • Sobald deine US-Firma gegründet ist und die Domain registriert ist → erste Version der Website online stellen

  • Diese erste Version muss kein Großprojekt sein, sie sollte aber die wichtigsten Inhalte enthalten (siehe Artikel „Wie deine Website den US-Konsul überzeugt“).

  • Danach kannst du die Website nach und nach weiter ausbauen.

Häufiges Missverständnis

Oft höre ich: „Ich wollte erst die Visa-Zusage abwarten und dann die Website live schalten.“

Das ist nicht empfehlenswert. Für den E2-Prozess ist es besser, aktiv zu zeigen, dass dein Business bereits sichtbar und am Start ist, auch wenn du noch nicht in den USA bist.

Fazit

Nutze deine Website bewusst als positives Signal für den US-Konsul:

  • Dein Business existiert online.

  • Du bist professionell aufgestellt.

  • Du hast dich mit dem US-Markt beschäftigt.

Wenn wir deine Website für dich umsetzen, sorgen wir automatisch dafür, dass sie rechtzeitig vor deinem Visa-Termin live und sichtbar ist.