E-2 Visum: Die Wahrheit über die Mindestinvestition
Die Frage nach der Mindestinvestition für das E-2 Visum ist eines der größten Missverständnisse im Internet. Viele falsche Informationen kursieren und verunsichern Investoren, die in den USA Fuß fassen wollen. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, was wirklich im Gesetz steht.
Was sagen Gerüchte und das Internet?
Wenn du im Internet nach der Mindestinvestition für ein E-2 Visum suchst, stößt du schnell auf Zahlen wie 100.000 oder 150.000 US-Dollar. Diese Beträge werden oft als absolute Untergrenze dargestellt, um eine erfolgreiche Beantragung zu gewährleisten. In diversen Foren und Facebook-Gruppen werden solche Zahlen als Tatsache verbreitet.
Achtung: Diese Zahlen sind frei erfunden und stehen in keinem Gesetz!
Was steht wirklich im Gesetz?
Das Gesetz, bzw. CFR (Code of Federal Regulations) gibt keine spezifische Mindestinvestitionssumme vor. Stattdessen wird von einer „substanziellen“ Investition gesprochen (im Englischen: „substantial“).
Was „substanziell“ bedeutet, ist nicht an eine feste Zahl gebunden, sondern an drei Kriterien geknüpft:
- Relation zu den Gesamtkosten: Deine Investition muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten deines Projekts stehen, sei es die Gründung eines neuen Unternehmens oder der Kauf eines bestehenden.
- Finanzielles Engagement: Sie muss dein finanzielles Engagement ausreichend sicherstellen.
- Entwicklung des Unternehmens: Die Investition muss groß genug sein, um die Leitung und Entwicklung deines Unternehmens zu ermöglichen.
Das Gesetz legt fest: Je niedriger die Gesamtkosten des Unternehmens sind, desto höher muss dein prozentuales Engagement sein, damit es als „substanziell“ gilt.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Ein guter Weg, um die Investition zu betrachten, ist der prozentuale Anteil am Gesamtprojekt.
- Eine Investition von 100.000 US-Dollar bei einem Gesamtprojektwert von 1.000.000 US-Dollar (10 % Anteil) wird regelmäßig nicht als substanziell angesehen.
- Eine Investition von 45.000 US-Dollar bei einem Gesamtprojektwert von 50.000 US-Dollar (90 % Anteil) hingegen hat eine viel höhere Chance, als substanziell bewertet zu werden.
Es gibt also keine starre Untergrenze. Eine Investition von 30.000 US-Dollar kann für die Gründung einer kleinen Anwaltskanzlei ausreichend sein, während für den Kauf einer Fabrik 300.000 US-Dollar nötig sein könnten. Es kommt immer auf den Kontext an.
Wichtig: Es stimmt, dass Konsulatsbeamte bei niedrigeren Gesamtinvestitionen möglicherweise genauer hinsehen und das Visumsinterview anspruchsvoller gestalten können. Dies ist wahrscheinlich der Grund für die weit verbreiteten Gerüchte, dass höhere Summen die Beantragung erleichtern. Dennoch sind die genannten Summen von 100.000 oder gar 150.000 US-Dollar reine Spekulation und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtige Details zu deiner Investition
Nicht jede Art von Investition wird anerkannt. Bargeld auf Firmenkonten oder geplante zukünftige Investitionen zählen nur dann, wenn du bereits eine erhebliche, unwiderrufliche und gebundene Vorabinvestition getätigt hast. Selbst dann liegt die endgültige Anerkennung im Ermessen des bearbeitenden Konsulatsbeamten.
Fazit
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass eine feste Mindestsumme wie 100.000 US-Dollar für das E-2 Visum erforderlich ist. Das Gesetz verlangt lediglich eine substanzielle Investition, die immer in Relation zu den Gesamtkosten des Unternehmens gesehen werden muss.